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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen der [matw] menatwork GmbH & Co. KG, Burgau


1. Allgemeines

Alle Geschäfte, die mit uns abgeschlossen werden, werden – soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat – zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen wird oder abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- uns Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaig unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität, Form und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.


3. Preise

Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich mündlich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtage – für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen – allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben ist, reine Nettopreise in EURO und verstehen sich unfrei, zuzüglich Verpackungskosten und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer.


4. Zahlung

Die Belieferung erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme, sofern keine Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks und Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.


5. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Lager Burgau auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma [matw] menatwork GmbH & Co. KG Burgau.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.


7. Beanstandung und Gewährleistung

Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen zehn Tage nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einem vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der Schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer Einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungshilfen noch gegen uns zu. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.


8. Rückgaben

Die von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) sein. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.


9. Rücksendungen

Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder gar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.


10. Gesetzliche Bestimmung

Für alle bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und die Verordnung über die Konformitätsbewertung, Kennzeichnung, Zulassung und die in Verkehrbringung von Telekommunikationseinrichtungen (TKZU/V), sind unbedingt zu beachten. Es gehört zu den Obliegenheiten des Käufers, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarktes vertraut zu machen. Der Verkäufer geht daher davon aus, dass der Käufer die gesetzlichen Bestimmungen kennt. Der Käufer ist verpflichtet, beim Weiterverkauf seine Kunden über gesetzlich bestehende Einschränkungen in Nutzung und Verwendung zu informieren. Für Folge- oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder falsche Information dem Käufer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen. Ebenso für falsche oder lückenhafte Information des Käufers seinem Abnehmer/Kunden gegenüber. Generell obliegt dem Käufer die Pflicht, seinem Abnehmer/Kunden über die Verwendbarkeit und Einsatzmöglichkeit der Geräte und vor allem über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vollständig und umfassend zu informieren.


11. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Nimmt der Besteller abredewidrig aus irgendwelchen Gründen die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.


12. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz in der EDV und schriftlich gespeichert.


13. Mailings / E-Mail Sendungen

Die Fa. [matw] menatwork GmbH & Co. KG nutzt die Form von Mailings und E-Mail Sendungen, um seine Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Burgau als Gerichtstand vereinbart. Erfüllungsort ist ebenfalls Burgau.


15. Salvatorische Klausel

Sollten eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unabhängig davon weiterhin gültig.
Beide Vertragspartner vereinbaren, eine ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung beider Vertragspartner am Besten entspricht.
Im Falle einer Lücke im Vertrag wird diese Regelung analog angewendet.

Stand: Januar 2010


[matw] menatwork GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Straße 2
89331 Burgau

Geschäftsführer:

Sebastian Maindok + Frank Richardon + Silvio Mattern

HRA 11509 Registergericht Memmingen

persönlich haftende Gesellschafterin: [matw] Verwaltungsgesellschaft mbH HRB 13124 Registergericht Memmingen

web: www.matw.de
m@il: info@matw.de
Telefon: +49 (0)8222 41 0 12 - 0
Telefax: +49 (0)8222 41 43 41

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